Kreditvergabe durch Investmentfonds – Neue Regeln aus dem FRiG
Mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) werden die Regelungen zur Kreditvergabe durch Investmentfonds in Deutschland neu strukturiert und an die EU-Richtlinie AIFMD 2.0 angepasst. Die neuen Vorschriften, die am 16. April 2026 in Kraft treten, betreffen insbesondere die zulässigen Fondsstrukturen, Kreditvergabeprozesse sowie Risikomanagement- und Leverage-Grenzen. Zudem wird ein Mindesteinbehalt bei der Übertragung vergebener Kredite vorgeschrieben.
Quelle: NWB