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Kreditvergabe durch Investmentfonds – Neue Regeln aus dem FRiG

Mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) werden die Regelungen zur Kreditvergabe durch Investmentfonds in Deutschland neu strukturiert und an die EU-Richtlinie AIFMD 2.0 angepasst. Die neuen Vorschriften, die am 16. April 2026 in Kraft treten, betreffen insbesondere die zulässigen Fondsstrukturen, Kreditvergabeprozesse sowie Risikomanagement- und Leverage-Grenzen. Zudem wird ein Mindesteinbehalt bei der Übertragung vergebener Kredite vorgeschrieben.

Quelle: NWB

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