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· Körperschaftsteuer

Abgabemöglichkeit von Mindeststeuer-Berichten (BZSt)

Ab dem 28. April 2026 können Mindeststeuer-Berichte (Globe Information Return, GIR) über zwei Wege an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden: entweder über die Massendatenschnittstelle DIP oder über das BZSt Online-Portal mittels Massendaten-XML-Upload-Formular. Vor der Übermittlung von Echtdaten wird empfohlen, die Schemavalidität und Regelkonformität in der Testumgebung zu prüfen, die bald bereitgestellt wird.

Quelle: NWB

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