Maßgeblich für die Gesellschafterstellung bei einer Personengesellschaft im grunderwerbsteuerlichen Sinne ist ausschließlich die zivilrechtliche Inhaberschaft
Die Gesellschafterstellung bei einer Personengesellschaft ist im grunderwerbsteuerlichen Sinne ausschließlich durch die zivilrechtliche Inhaberschaft bestimmt. Dies bedeutet, dass nur die rechtliche Eigentümerschaft an den Gesellschaftsanteilen für die Grunderwerbsteuer relevant ist.
Quelle: NWB