Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat am 29. April 2026 einen Entwurf zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete beschlossen, um den Mieterschutz zu verbessern und Mietsteigerungen in angespannten Wohnungsmärkten zu bremsen. Geplant sind unter anderem eine Begrenzung der Indexmietsteigerungen, neue Regelungen für Möblierungszuschläge sowie eine Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge. Zudem sollen Mieter bei ordentlichen Kündigungen die Möglichkeit erhalten, Mietrückstände zu begleichen, und die Wertgrenze für Mieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren wird angehoben. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.
Quelle: NWB