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BFH: Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte – Anforderungen an eine Betriebsstätte gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass eine Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG ein ortsfester, dauerhafter Standort ist, von dem aus ein Selbständiger seine Leistungen erbringt. Diese Definition erfordert eine nachhaltige Nutzung der Betriebsstätte für die berufliche Tätigkeit. Die bisherige Auslegung des Begriffs bleibt auch nach der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014 gültig.

Quelle: DATEV Steuern Recht

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