BFH zu Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug, wenn anstelle des Firmenwagens der Privatwagen genutzt wird
Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen können nicht als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären. Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil.
Quelle: DATEV Steuern Recht