BFH: Vollverzinsung nach § 233a der Abgabenordnung (AO) verstößt nicht gegen das Unionsrecht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a der Abgabenordnung nicht gegen das Unionsrecht verstößt. Im konkreten Fall wurde eine Korrektur des Vorsteuerabzugs vorgenommen, was zu Steuernachforderungen und Verzinsung führte. Der BFH stellte fest, dass die Regelung einen Ausgleich zwischen Steuerschuldnern schafft und den Grundsätzen der Äquivalenz und Effektivität genügt.
Quelle: DATEV Steuern Recht