Und täglich grüßt die Margensteuer
Die Margensteuer für Reiseleistungen wurde durch eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.12.2029 verlängert, nachdem sie bereits mehrfach ausgedehnt wurde. Diese Regelung sorgt für Unmut bei inländischen Anbietern, da Drittländer ein Wahlrecht zwischen Regelbesteuerung und Margensteuer erhalten haben, während inländische Anbieter benachteiligt sind. Der Bundesfinanzhof prüft derzeit, ob Drittländer von der Margensteuer ausgeschlossen werden dürfen, und die EU-Kommission arbeitet an einer Reform der Margensteuer.
Quelle: NWB