Werbevertrag eines Fußballers führt nicht automatisch zu Gewerbeeinkünften
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass die Einkünfte eines Fußballspielers aus einem Werbevertrag nicht automatisch als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren sind, wenn diese ausschließlich für besondere sportliche Leistungen gezahlt werden. Der Spieler erhielt Prämien für sportliche Erfolge, während die kostenlose Produktüberlassung lediglich als Arbeitsmittel diente. Das Gericht stellte fest, dass es an der für eine gewerbliche Tätigkeit erforderlichen Gewinnerzielungsabsicht fehlte. Der Gewerbesteuermessbescheid wurde daher aufgehoben.
Quelle: DATEV Steuern Recht